Offiziell ein Ehepaar

Die standesamtliche Trauung

Egal welche sexuelle Orientierung: wer in Österreich offiziell als Ehepaar gelten will, muss sich standesamtlich das Ja-Wort geben. Was es mit der Ermittlung der Ehefähigkeit auf sich hat, welche Dokumente man benötigt und alles sonstige Wissenswerte, lesen Sie hier.

Anmeldung zur Trauung

Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden. Am Standesamt folgt dann die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit. Zur Anmeldung am Standesamt müssen grundsätzlich beide Verlobten persönlich erscheinen und beantragen, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Meldezettel oder Nachweis des Aufenthaltes (wenn Hauptwohnsitz im Ausland)

  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grad oder Standesbezeichnung

Ausländische Staatsangehörige brauchen zusätzlich:

  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (wenn Hauptwohnsitz im Ausland)

  • Reisepass

  • Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung

  • Gegebenenfalls Beglaubigungsvermerk (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) von im Ausland ausgestellten Urkunden

WICHTIG: Alle Urkunden müssen von einem österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden.

Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren, brauchen Sie zusätzlich:

  • Heiratsurkunde der letzten früheren Ehe und/oder Partnerschaftsurkunde der letzten früher begründeten eingetragenen Partnerschaft

  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der letzten früheren Ehe (mit Rechtskraftstempel), Urteil über die Auflösung der letzten früheren eingetragenen Partnerschaft

oder

  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder des eingetragenen Partners

Wenn Sie ein oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben, brauchen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der Geburtsurkunde noch nicht eingetragen ist)

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit

 

Kosten

Alle Gebühren und Abgaben für die Durchführung der Trauung sowie für die Heiratsurkunden sind gesetzlich auf Bundes- bzw. per Verordnung auf Bundes- und Landesebene geregelt.

Namensführung

Bei der Anmeldung am Standesamt sollte man sich auch schon Gedanken über die zukünftige Namensführung machen. Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Gemeinsamer Familienname (entweder kann der Name des Mannes oder der Frau zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden)

  • Gemeinsamer Familienname mit Möglichkeit eines Doppelnamens für eine Person. Jener Ehepartner, dessen Name nicht gemeinsamer Familienname geworden ist, ist berechtigt, einen Doppelnamen zu führen.

  • Getrennte Namensführung

  • Doppelnamen für beide Ehepartner

Trauzeugen

Für die Trauung braucht man grundsätzlich keine Trauzeugen, man kann aber nach wie vor welche nominieren. Diese müssen volljährig und der deutschen Sprache mächtig sein. Weiters benötigen sie am Tag der Eheschließung einen Lichtbildausweis.

Ablauf der Trauung

Bei der standesamtlichen Trauung kann man sich für eine Hochzeit mit oder ohne feierlichen Rahmen entscheiden.

  • Hochzeit mit feierlichem Rahmen: Brautpaare, die nur standesamtlich heiraten, wünschen sich meist eine kleine Zeremonie. Der Standesbeamte/die Standesbeamtin hält zum Beispiel eine Ansprache und auch eine musikalische Untermalung ist möglich. Besprechen Sie Ihre Wünsche einfach mit Ihrem Standesamt.

  • Hochzeit ohne feierlichem Rahmen: Die Trauung beschränkt sich hier auf den gesetzlichen Ablauf und dauert nur wenige Minuten. Man erscheint zusammen am Standesamt, gibt einander das Ja-Wort und unterschreibt die Trauungsniederschrift.